impffrei work

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Nicht geimpfte Arbeitnehmer müssen Einiges beachten, sollten sich aber am Arbeitsplatz weder eingeschränkt noch sonst irgendwie diskriminiert fühlen. Impffrei work ist deshalb in Deutschland aber auch innerhalb der Länder der Europäischen Union ein Thema, welches auch die Betriebsräte und natürlich auch die Arbeitgeber beschäftigt. Diese sind in besonderer Weise dazu angehalten, die Argumente von impffreien Mitarbeitern nachzuvollziehen und anzuerkennen. Impffrei work ist nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland möglich, denn eine Impfplicht besteht bisher nicht, auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. Dies wird jedoch kontrovers diskutiert, dennoch haben die Regierungsparteien immer wieder versichert, dass es auf keinen Fall zu einer Impfpflicht für Berufstätige kommen wird.

Auch am Arbeitsplatz müssen die Persönlichkeitsrechte stets geachtet werden, was sich auch in sogenannten Betriebsvereinbarungen widerspiegelt. Auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung können Arbeitgeber das Impfen von Mitarbeitern nicht verlangen, denn dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Verlangt der Arbeitgeber eine Impfung von seinen Mitarbeitern, so wäre dies ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Impffrei work kann also weiterhin stattfinden, denn Impfungen, insbesondere gegen das Corona Virus, können niemals durch den Arbeitgeber, auch nicht mit dessen Hinweis auf das Direktionsrecht, erzwungen werden.

Wer als Arbeitnehmer impffrei work im täglichen Alltag praktiziert, ist jedoch mit einigen Herausforderungen konfrontiert. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob ein Arbeitgeber den Zugang zur Kantine oder sozialen Einrichtungen eines Betriebes für nicht geimpfte Mitarbeiter verweigern könnte. Das sogenannte Maßregelungsverbot aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jedoch sehr eindeutig, dass dies ganz klar nicht möglich ist. Impffrei work ist also nicht nur am Arbeitsplatz selbst, sondern in allen Bereichen eines Betriebes möglich. Es gibt zwar einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen Corona, diese muss jedoch von Mitarbeitern keinesfalls wahrgenommen werden, auch nicht im Zuge des Arbeitsschutzes. Durch die Beachtung von Regeln zu Abstand und Hygiene kann der Arbeitsschutz absolut gewährleistet werden, auch ohne Impfung.

Impffrei work darf also nicht sanktioniert werden, darüber hinaus schuldet ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gegenüber auch keine Auskunft darüber, ob ein Impfschutz gegen Corona besteht oder nicht. Die Verarbeitung oder Fragen zu persönlichen Gesundheitsdaten der Mitarbeiter sind für einen Arbeitgeber nur dann zulässig, wenn Betroffene vorher ausdrücklich und auch freiwillig eingewilligt haben. Auch, wenn Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber kommunizieren, dass sie nicht gegen Corona geimpft sind, ist impffrei work trotzdem möglich und muss auch vom Arbeitgeber dann so respektiert werden.

Oft fühlen sich Arbeitnehmer beim Thema impffrei work besonders in solchen Situationen unter Druck gesetzt, wenn Arbeitgeber eine Schutzimpfung gegen Corona anbieten. Nimmt ein Arbeitnehmer dieses Angebot nicht wahr, so hat dies der Arbeitgeber in vollem Umfang zu akzeptieren. Gemäß der Arbeitsschutzverordnung sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens zweimal wöchentlich die Möglichkeit geben, sich auf das Corona Virus testen zu lassen. Damit impffrei work uneingeschränkt möglich bleibt, sollten nicht geimpfte Mitarbeiter davon Gebrauch machen. Explizit verlangen kann ein Arbeitgeber dies jedoch ebenfalls nicht, denn ein erzwungener Corona Test würde einen unzulässigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen.

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