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Impffrei arbeiten – das gilt es zu beachten

Momentan gibt es kaum ein Thema, das so leidenschaftlich diskutiert wird wie die Corona-Impfung. Viele Fragen treten dabei an die Oberfläche. Wohin kann ich noch reisen und unter welchen Voraussetzungen? Muss ich dafür geimpft sein? Darf ich als ungeimpfte Person bald noch einkaufen gehen? Werde ich im Privatleben geschnitten, wenn ich mich (noch) nicht für eine Impfung entscheiden möchte? Darf ich impffrei arbeiten gehen? Wann darf mich mein Chef zu einer Impfung zwingen?

Aber auch für Arbeitgeber stellen sich Fragen. Wie kann ich Mitarbeitern Impfangebote unterbreiten? Bin ich dazu verpflichtet? Müssen meine Mitarbeiter sich impfen lassen? Wer kommt für die Kosten auf? Wie kann ein Impfangebot logistisch umgesetzt werden? Was mache ich mit Mitarbeitern, die wegen der Impfung erkranken? Und wie gehe ich mit denen um, die sich nicht impfen lassen möchten? Wie lange darf ich impffrei arbeiten ermöglichen?

Impffrei arbeiten – Kann ich zur Impfung gezwungen werden?

Einen generellen Zwang zur Corona-Impfung gibt es nicht. Somit kann durchaus jeder impffrei arbeiten. Aber es geht natürlich auch darum, in welchem Bereich die Tätigkeit erfolgt. Wenn wir eng mit Menschen zusammenarbeiten, kann eine Impfung sinnvoll sein. Impffrei arbeiten wird beispielsweise im medizinischen Bereich, in der Pflege und in der Kinderbetreuung immer weniger realistisch.

Hinzu kommt die Frage, mit welcher Anzahl geimpfter Menschen wir zusammenarbeiten wollen. Die Zahl der Mitarbeiter, die nicht mehr impffrei arbeiten wollen, steigt und somit scheint es für ungeimpfte Personen immer schwieriger, sich zu rechtfertigen.
Generell gibt es aber noch Optionen für ein impffreies Arbeiten. Der Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, erklärte vor der Presse, dass eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Impfung nicht in das Arbeitnehmerschutzgesetz aufgenommen werden kann. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit würde darüber stehen.
Aus diesem Grund sind die Arbeitgeber hingegen zu einem Testangebot für die Arbeitnehmer verpflichtet worden. Weiterhin bieten vermehrt Firmen den Mitarbeitern Impfungen an.Ist es moralisch verwerflich, wenn ich impffrei arbeiten möchte?Grundsätzlich ist es nicht verwerflich, wenn sich Menschen dafür entscheiden, impffrei arbeiten zu wollen. Problematisch wird es nur dann, wenn sie andere Personen aber für ihre Impfentscheidung kritisieren oder sich an keine Regeln halten. Auch kann es zu Auseinandersetzungen kommen, wenn sich beide Parteien verbal angehen, gegenseitig ausgrenzen oder anders diffamieren.

Generell ist die Entscheidung für oder gegen eine Impfung individuell zu treffen. Und ob jemand eine Impfung für einen Job annehmen möchte oder nicht, sollte auch nur durch die entscheidende Person selbst bewertet werden. Das Arbeitsverhältnis als Druckmittel anzuwenden, kann nicht gut sein. Es hat einen faden Beigeschmack und kann das Vertrauensverhältnis des Arbeitnehmers tief erschüttern. Damit wäre dann auch die Loyalität zum Unternehmen gefährdet.Impffrei arbeiten – Diese Möglichkeiten gibt es

Nicht immer ist es notwendig, den Job zu wechseln, um impffrei arbeiten zu können. In manchen Fällen ist es sinnvoll, sich mit den Vorgesetzten über die Gründe für das Nichtimpfen zu unterhalten. Oftmals liegen medizinische Problemstellungen vor, die ein Impfen nicht möglich machen. Diese sind aber ebenso privat wie die innere Haltung zu dem Thema Impfung insgesamt.

Im Rahmen eines klärenden Gespräches kann es möglich sein, dass sich neue Aufgaben und Perspektiven aufzeigen. So kann beispielsweise impffrei arbeiten in einer anderen Abteilung eine Möglichkeit sein, damit sich die Situation entspannt.

Optimal ist es natürlich, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz im Homeoffice anbieten kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer geimpft ist oder nicht.

Impffrei arbeiten ist zudem in der Selbstständigkeit hervorragend möglich. Eine Einschränkung ist dabei, in welcher Branche der Unternehmer tätig ist. Wer selbstständig im medizinischen Bereich und der Pflege oder auch in der Gastronomie tätig ist, muss regelmäßig schauen, ob impffrei arbeiten ohne Komplikationen möglich ist. Wer aber vorrangig zu Hause arbeitet, für den ist die Selbstständigkeit optimal geeignet.

Kann der Wunsch nach impffrei arbeiten ein Kündigungsgrund sein?

Generell sollte es juristisch geprüft werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt, weil er impffrei arbeiten möchte. Hier sind viele juristische Feinheiten zu beachten, neue Richtlinien zu überprüfen und andere Urteile zu sichten. Der Schutz des Arbeitnehmers vor Kündigung ist hoch. Da aber die Situation rund um Corona neu ist, kann diese Frage nicht abschließend und zuverlässig beantwortet werden. Sollte der Arbeitnehmer kündigen wollen, um impffrei arbeiten zu können, so sollte er dies auch zuvor prüfen lassen. Möglicherweise entstehen ihm Nachteile, über die er noch nicht aufgeklärt worden ist.

Aus Sicht des Arbeitgebers ist es ebenso schwierig und bedarf einer juristischen Prüfung, wenn ein Mitarbeiter kündigt oder gekündigt werden soll, weil er impffrei arbeiten möchte. Als Unternehmen sollte man sich auf der möglichst sicheren Seite bewegen, damit dem Mitarbeiter kein Unrecht getan wird. Besonders bei solch sensiblen Themen ist auch die Außenwirkung nicht zu vergessen.

Fazit

Grundsätzlich kann impffrei arbeiten noch umgesetzt werden. Allerdings zeigen sich einige Herausforderungen im zwischenmenschlichen und auch juristischen Bereich, wenn Mitarbeiter diesen Weg gehen. In Zukunft wird dies ein spannendes Thema bleiben, denn es finden viele Veränderungen statt hinsichtlich der Richtlinien und Verordnungen. Aus diesem Grund kann ein Jurist hierbei ein versierter Begleiter und Ansprechpartner sein. Er muss sich regelmäßig informieren und die Rechtsprechung lesen. Auf diese Weise sollte es zumindest rechtlich abgesichert sein, wenn impffrei arbeiten der Wunsch ist.

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