impffrei Hotel

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Ungeimpfte dürfen im öffentlichen Leben nicht benachteiligt werden, so will es der Gesetzgeber.

Eine Impfpflicht gegen Corona wird und darf es nicht geben, das ist die einhellige parteiübergreifende Meinung. Auch der Hotel- und Gaststättenverband vertritt die Auffassung, dass Ungeimpfte nicht ausgesperrt werden dürfen. Dies gilt nicht nur für den Besuch von Gaststätten, sondern auch für einen Aufenthalt im Hotel. Impffrei ins Hotel ist daher im Rahmen der Regelungen und Verordnungen innerhalb der Corona Pandemie auf jeden Fall möglich. Wer impffrei im Hotel eincheckt, darf also gegenüber nicht geimpften Personen keinerlei Nachteile erleiden. Auch ist es nicht erlaubt, dass ein Hotelier oder Gaststättenbetreiber den Impfstatus seines Gastes verbindlich abfragt oder dies gar zur Bedingung macht für einen Aufenthalt. Dies ist zwar eine rechtliche Grauzone und im Zweifelsfall sollten Ungeimpfte ihre Rechte gegenüber Hoteliers und Gaststättenbetreibern auch progressiv einfordern und vertreten.

Durch die Rechtsgültigkeit der sogenannten 3-G-Regel müssen ungeimpfte Personen sich allerdings gefallen lassen, einen Corona Test zu machen, bevor sie dann impffrei im Hotel einchecken können. Für die Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes ist es wegen der Planungssicherheit sehr wichtig, dass der Gesetzgeber klare Vorgaben macht, ob ein impffrei Hotel Aufenthalt uneingeschränkt möglich ist. Wer als Gast impffrei im Hotel seiner Wahl einchecken möchte, sollte sich bereits im Voraus mit den jeweiligen Regelungen und Verordnungen eingehend beschäftigen. Diese können sich durch die Pandemie Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes auch regional, also auch von Bundesland zu Bundesland, unterscheiden. Hotels und Gaststätten sind zur Anwendung dieser Regelungen verpflichtet, auch wenn Gäste impffrei im Hotel einchecken möchten. Darüber hinaus haben Besitzer von Hotels und Gaststätten aber auch das Hausrecht. Deshalb gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, dass nicht geimpften Personen der Zutritt mit dem Hinweis auf das Hausrecht verwehrt wurde.

Wenn also einzelne Hoteliers die 2-G-Regel anwenden und ungeimpften Personen den Zutritt verweigern, muss dies trotz anderslautender Gesetzeslage erst einmal so akzeptiert werden. In diesen Fällen wird empfohlen, auf unnötige Diskussionen zu verzichten und sich ein anderes Hotel zu suchen, um dennoch impffrei im Hotel einchecken zu können. Durch den dynamischen Verlauf der Corona Pandemie kann niemand seriös vorhersagen, wie die Regelungen in Zukunft im Hotel- und Gaststättenbereich genau aussehen werden. Laut einhelliger Expertenmeinung steht das Ende der Corona Pandemie jedoch kurz bevor, sodass impffrei im Hotel einchecken langfristig vermutlich einfacher und nicht etwa schwieriger werden wird.

Der Lockdown hat Betreiber von Hotels und Gaststätten besonders in ihrer Existenz betroffen.

Einen neuen Lockdown wird es aber aller Voraussicht nach nicht mehr geben. Auch nach dem Ende der Pandemie wird ein impffrei Hotel Aufenthalt sicherlich gut möglich sein. Hotelbesitzer und Gaststättenbetreiber denken in allererster Linie unternehmerisch, weshalb auch nicht geimpfte Personen grundsätzlich und in aller Regel sehr willkommen sind. Impffrei im Hotel seiner Wahl zu übernachten oder auch einen längeren Aufenthalt zu planen ist in Deutschland für getestete Personen ohne Weiteres möglich. Im Europäischen Ausland gelten jedoch oft noch abweichende Regelungen, welche einen impffrei Hotel Aufenthalt an noch weitere Bedingungen knüpfen, als nur an einen aktuellen, negativen Corona Test. In vielen Fällen hat sich auch gezeigt, dass es sich immer lohnt, das Gespräch mit dem Hotel- oder Gaststättenbesitzer zu suchen und mit Argumenten gegen eine Impfung zu überzeugen.

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